Mit der Reform wird die Post in drei öffentliche Unternehmen aufgegliedert: Postdienst, Postbank und Telekom. Politisch-hoheitliche Aufgaben bleiben beim Bundesministerium für Post und Telekommunikation angesiedelt.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21