Nach der deutschen Wiedervereinigung soll sich eine Kommission mit möglichen Grundgesetzänderungen und Ergänzungen befassen. Für größere Verfassungsänderungen kommt im Laufe der knapp zweijährigen Arbeit keine notwendige Mehrheit zusammen.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21