In dem Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik verpflichten sich beide Teilstaaten unter anderem, die bestehenden Grenzen zu respektieren. Zudem wird die Einrichtung Ständiger Vertretungen ermöglicht.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21