Der Parlamentarische Rat mit seinen 65 gewählten Mitgliedern aus den elf Landtagen der westdeutschen Länder nimmt seine Arbeit auf und erarbeitet in den folgenden acht Monaten eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21