Die Grundrechte werden zunächst als einfaches Reichsgesetz verabschiedet und später in der Frankfurter Reichsverfassung von 1849 fast wortgleich übernommen. Sie beeinflussen die späteren deutschen Verfassungen maßgeblich.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21