Das im Grundgesetz festgehaltene Rederecht für Mitglieder des Bundesrates nimmt erstmals der niedersächsische Minister für Flüchtlingswesen, Heinrich Albertz (SPD), in Anspruch. Er meldet sich in der Aussprache zu Heimatvertriebenen und Flüchtlingen als Vertreter des Bundesrates zu Wort.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21