Das Umweltabkommen hat den Schutz der Ozonschicht zum Ziel. Zur Umsetzung soll in der Bundesrepublik der Einsatz von ozonzerstörendem Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW) stark eingeschränkt werden.
Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21