Im vergangenen Jahr ist es in Deutschland nach Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) laut Bundesregierung zu 789 sogenannten Gruppenvergewaltigungen gekommen nach 677 im Vorjahr und 704 im Jahr 2020. Im Jahr 2019 lag diese Zahl bei 710 und im Jahr 2018 bei 659, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/6936) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6650) weiter hervorgeht. Danach betrug der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen in den Jahren 2018 und 2019 sowie 2022 jeweils 50 Prozent, während er im Jahr 2020 bei 46 Prozent lag und im Jahr 2021 bei 47 Prozent,
Die genannten Zahlen entstammen den Angaben zufolge Sonderauswertungen der PKS, bei denen der Straftatenschlüssel „Vergewaltigung Paragraf 177 Absätze 6 bis 8 Strafgesetzbuch“ kombiniert mit dem Filter „Tatverdächtige alleinhandelnd: nein“ genutzt wurde. Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, beruht die PKS auf dem Erkenntnisstand bei Abschluss der polizeilichen Ermittlungen. „Straftaten werden zum Teil von der Polizei, insbesondere wegen des unterschiedlichen Ermittlungsstandes, anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten“, heißt es in der Vorlage weiter.
(c) HiB Nr. 410, 05.06.2023