Über Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Gesetzgebungsverfahrens berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4405) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/4187). Danach ist diese Weiterentwicklung ein „stetiger und fortlaufender Prozess, der auf den Maßnahmen der vorangegangenen Legislaturperioden aufbaut“. Auch in der laufenden Legislaturperiode werde an einer Weiterentwicklung des Gesetzgebungsverfahrens gearbeitet. Die Regierungsfraktionen hätten hierzu im Koalitionsvertrag wichtige Festlegungen getroffen, an deren Umsetzung die Bundesregierung derzeit arbeite.

„Diese und weitere Maßnahmen haben das Ziel, die Qualität der Gesetzgebung weiter zu verbessern“, heißt es in der Antwort weiter. So werde derzeit intensiv an der konkreten Ausgestaltung des Digitalchecks für Gesetze gearbeitet. Ziel sei es, agile Instrumente und Methoden zu entwickeln und zu erproben, die den Ressorts für die Erarbeitung digitaltauglichen Rechts zur Verfügung gestellt werden. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) werde bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung ab 2023 auch den Digitalcheck überprüfen können.

Außerdem bereitet das Bundesjustizministerium laut Vorlage derzeit die Gründung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Zentrums für Legistik vor. Dieses Zentrum solle die praxisnahe Qualifizierung in zeitgemäßer Rechtssetzung fördern. Hierzu gehöre gutes legistisches Handwerk, das auf Fach- und Rechtskenntnissen aufbaut. Das erfordere Kompetenzen, die auf den komplexen Gesetzgebungsprozess abgestimmt sind, wie zum Beispiel „Verfahrenswissen (diverse Aufgaben und Akteure in den verschiedenen Entwurfsstadien etc.), moderne Arbeitsmethoden (Visualisierung von Prozessen, zeitgemäße Kollaborationstechniken etc.) sowie fundiertes Wissen über Sprache (Verständlichkeitsdimensionen, Besonderheiten der fachsprachlichen Textsorte ‚Gesetz‘ etc.)“. Weiterhin solle das Zentrum für Legistik, in Austausch mit der Wissenschaft, die wissenschaftliche Fortentwicklung der Gesetzgebungslehre fördern mit dem Ziel, die gewonnenen Erkenntnisse für die Staatspraxis nutzbar zu machen.

Der Antwort zufolge wird die Bundesregierung zudem wie im Koalitionsvertrag vereinbart die betroffenen Kreise aus der Gesellschaft sowie Vertreter des Parlaments besser einbinden sowie die Erfahrungen und Erfordernisse von Ländern und Kommunen bei der konkreten Gesetzesausführung berücksichtigen.

Auch habe sich in der Gesetzgebung des Bundes „für die Textarbeit das Programm ,eNorm‘ als Quasistandard etabliert“, führt die Bundesregierung ferner aus. „eNorm“ biete den Legisten umfassende, eigens für die Arbeit an Normtexten entwickelte Funktionen. Möglich sei es nunmehr auch, programmunterstützt eine Synopse zu entwerfen, die die aktuelle Rechtslage den geplanten Änderungen gegenüberstellt. Erklärtes Ziel im Koalitionsvertrag sei es, eine solche Synopse den Gesetzentwürfen der Bundesregierung beizufügen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 673 vom 21. November 2022

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