Die Bundesregierung hat seit dem 13. August 2021 über mehrere Anzeigen ehemaliger Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretäre und Staatsminister entschieden, die eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollten. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3211) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/2935). Im Einzelnen habe es die früheren Bundesminister Peter Altmaier, Helge Braun, Annegret Kramp-Karrenbauer (alle CDU) und Andreas Scheuer (CSU) sowie die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister Hans-Joachim Fuchtel, Hendrik Hoppenstedt, Günter Krings (alle CDU), Dorothee Bär (CSU), Christian Lange, Florian Pronold und Michael Roth (alle SPD) betroffen. Die Entscheidungen der Bundesregierung mit weiteren Angaben zu den angezeigten nachamtlichen Beschäftigungen seien jeweils im Bundesanzeiger veröffentlicht worden oder würden in Kürze veröffentlicht.
Wie es in der Antwort weiter heißt, hätten nach derzeitiger Kenntnis in dem genannten Zeitraum drei ehemalige beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesregierung eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes angezeigt, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstlichen Interessen beeinträchtigt werden könnten. Ein ehemaliger beamteter Staatssekretär habe die Aufnahme einer Tätigkeit in der Privatwirtschaft angezeigt, die nicht mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht. Die Anzeigen seien zumeist einige Monate nach dem Ausscheiden bei der letzten Dienstbehörde eingegangen. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Tätigkeitsaufnahme kann nach Regierungsangaben regelmäßig nicht festgestellt werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 447 vom 14. September 2022