Die Bundesregierung hat sich nicht für Straffreiheit beim „Containern“ – also dem Einsammeln von abgelaufenen Lebensmitteln aus Müllcontainern – ausgesprochen. Vielmehr sei Lebensmittelverschwendung „eine vielschichtige Problematik, die nicht durch eine singuläre Maßnahme gelöst werden kann“, heißt es in einer Antwort (20/6122) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/5744) der CDU/CSU-Fraktion.
Der aktuelle Vorstoß zum „Containern“ sei nur einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hätten mit einem gemeinsamen Schreiben an die Justizministerinnen, Justizminister und Justizsenatorinnen der Länder angeregt, dass die Länder einen Vorschlag der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutzberaten sollten, wonach die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) ergänzt werden sollen. Hamburg habe vorgeschlagen, dass in Verfahren wegen Diebstahls von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern regelmäßig eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung in Betracht kommen soll. Wichtig dabei sei, dass dies nur in Frage kommen soll, wenn nicht zugleich eine Sachbeschädigung oder ein Hausfriedensbruch vorlägen, die über die Überwindung eines physischen Hindernisses ohne Entfaltung eines wesentlichen Aufwands hinausgingen.
Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung Vorhaben der EU-Kommission, die Regelungen zu den Datumsangaben bei Lebensmitteln zu überarbeiten sowie mit Herstellern zu beraten, unterschiedliche Verpackungsgrößen anzubieten. In verschiedenen Dialogforen der Bundesregierung sollten Lebensmittelhandel, Gastronomie und Kantinen zudem „Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung“ ausarbeiten.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 234 vom 29. März 2023