Die Zahl der aufgeklärten Fälle von Vergewaltigungen, bei denen erfasst wurde, dass der Tatverdächtige nicht alleine handelte, hat laut Bundesregierung im vergangenen Jahr bei 462 gelegen. Erfasst wurden dazu 970 Tatverdächtige, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3239) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zu „Gruppenvergewaltigungen“ (20/3131) berichtet. Davon waren den Angaben zufolge 514 deutsche Staatsangehörige und 456 nichtdeutsche Staatsangehörige.
Wie aus der Antwort zugleich hervorgeht, kann es bei einem aufgeklärten Fall, an dem gemäß Ermittlungsergebnis mehrere Tatverdächtige beteiligt waren, sein, dass lediglich ein Tatverdächtiger namentlich bekannt und entsprechend erfasst wurde, weitere Tatverdächtige dagegen namentlich nicht ermittelt und in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden konnten.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 462 vom 21. September 2022