Die Bundesregierung erwägt nicht, ein Verbot von Verkauf und Import von Kommunikationsgeräten und Überwachungsausrüstung der chinesischen Technologiekonzerne Huawei und ZTE zu erlassen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/6271) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/6067) hervor. Für ein solches Verbot sei aktuell keine Rechtsgrundlage erkennbar, führt die Bundesregierung darin weiter aus. Das Außenwirtschaftsrecht enthalte sehr hohe Hürden für den Erlass nationaler Import- oder Exportverbote. Nur unter engen Voraussetzungen und im Einklang mit europa- und völkerrechtlichen Vorgaben seien Einschränkungen des Warenverkehrs zulässig.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 259 vom 13. April 2023