Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (20/6635) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/6396) zum Wohnungsbau für Geflüchtete darauf hin, dass die ausschließliche Gesetzgebungs- und Vollzugskompetenz im Bereich der Wohnraumförderung den Bundesländern zusteht. Die dauerhafte Unterbringung von Geflüchteten liege deshalb in der Zuständigkeit der Länder. Mangels Zuständigkeit des Bundes lägen der Bundesregierung daher keine Daten oder Informationen der 16 Bundesländer im Sinne der von der Fraktion gestellten Fragen vor, heißt es in der Antwort.
Quelle: HiB Nr. 332 vom 8. Mai 2023