Um eine etwaige Weiterverbreitung von Waffen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/2924) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2731). Wie die Bundesregierung darin ausführt, kann sie derzeit keine Bewertung zur Wahrscheinlichkeit einer unkontrollierten Weiterverbreitung von Waffen im Zusammenhang mit diesem Krieg treffen.
Sie unterstütze die Ukraine „bei ihrer legitimen Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg unter anderem mit Waffenlieferungen, finanzieller Unterstützung und Sanktionen“, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Hinblick auf die Unterstützung durch Waffenlieferungen lasse sie sich „grundsätzlich Endverbleibszusicherungen zu den an die Ukraine gelieferten Waffen geben“. Danach sei die Ukraine verpflichtet, die Waffen weder zeitweise noch dauerhaft, in Teilen, im Ganzen oder im eingebauten Zustand wieder auszuführen oder anderweitig Dritten zu überlassen.
Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass sie sich der Verantwortung, die mit der Lieferung von Waffen einhergeht, bewusst sei. „Aus diesem Grund werden sämtliche Waffenlieferungen durch das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einzelnen dokumentiert“, heißt es dazu des Weiteren in der Antwort. Auch werde das Vorhaben der EU zur Schaffung einer nationalen Datenbank für die Registrierung der in die Ukraine ausgeführten Schusswaffen unterstützt, um mit einer solchen Datenbank Nachverfolgungen von Schusswaffen zu erleichtern.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 395 vom 4. August 2022