) Um die durch das Bundeskriminalamt (BKA) in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/1664) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1452). Danach erfolgte eine solche Erhebung der nicht vollstreckten Haftbefehle gegen politisch motivierte Straftäter zum Stichtag 31. März 2022.
Seitdem werden die Daten mit den zuständigen Fachbereichen des BKA, der Landeskriminalämter, der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes abgestimmt, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Der Abschluss dieses Abstimmungsprozesses und die Zulieferung der finalen Zahlen an die entsprechenden Gremien sei – bei einem optimalen Verlauf – für den 20. Mai 2022 avisiert. Die Abfragen, die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nötig seien, könnten erst nach diesem Datum durchgeführt werden, „sodass die entsprechenden Daten frühestens Ende Mai zur Verfügung stehen würden“. Eine fristgerechte Beantwortung der Kleinen Anfrage sei daher nicht möglich.
Die Fraktion hatte sich in der Kleinen Anfrage nach der Zahl der zum Stichtag 31. März 2022 nicht vollstreckten Haftbefehle erkundigt. Auch wollte sie unter anderem wissen, wie viele sogenannte Gefährder mit mindestens einem offenen Haftbefehl zu diesem Stichtag in den einzelnen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität jeweils gezählt wurden.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 228 vom 11. Mai 2022