Um eine Steigerung der Zahl in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasster Fälle des Besitzes und der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/1128) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/729). Danach betrug die prozentuale Steigerung der Zahl solcher Fälle im Sinne der Strafgesetzbuchparagraphen 184 b und folgende von 2019 bis 2020 mehr als 53 Prozent. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist die starke Zunahme der Entdeckung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern im Netz, die sich letztlich in der Polizeilichen Kriminalstatistik abbildet, ein Ergebnis der verstärkten Aufhellung des hohen Dunkelfeldes.
Nach einer Meldung einer strafbaren Verbreitungshandlung folgten Ermittlungsmaßnahmen, bei denen in der Mehrheit der Fälle wiederum zahlreiche neue kinderpornografische Inhalte sichergestellt werden und die zumeist zu weiteren Tatverdächtigen führen, heißt es in der Antwort weiter. Gleichzeitig werden den Angaben zufolge im Nachgang wieder neue Ermittlungsverfahren eingeleitet, bei denen abermals große Datenmengen inkriminierten Materials sichergestellt werden.
Durch immer bessere technische Detektionsmöglichkeiten und eine immer umfangreichere Beteiligung einzelner Provider an der aktiven Suche nach entsprechenden Dateien und Sachverhalten wird laut Bundesregierung immer mehr inkriminiertes Material entdeckt und den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Steigende Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik seien demnach „ein Indikator dafür, dass die zusammen mit der Wirtschaft entwickelten Kontrollmechanismen immer besser greifen, mehr Fälle aufgedeckt und damit auch mehr laufende Missbrauchshandlungen beendet werden“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 143 vom 29. März 2022