Das Frage- und Informationsrecht von Bundestagsabgeordneten ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/864) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/647). Darin hatte sich die Fraktion danach erkundigt, ob es ein „informelles Fragerecht“ der Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung gibt und was gegebenenfalls darunter zu verstehen ist.
Wie die Bundesregierung dazu darlegt, wird sie grundsätzlich vom gesamten Bundestag kontrolliert. Dieses Frage- und Informationsrecht ergebe sich aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes und werde in der Geschäftsordnung des Parlaments näher ausgestaltet. In diesem Rahmen stehe es den Fraktionen und Mitgliedern des Bundestages frei, sich mit Kleinen und Großen Anfragen sowie Schriftlichen und Mündlichen Einzelfragen an die Bundesregierung zu wenden. In der Staatspraxis würden parlamentarische Fragen fast ausschließlich von Fraktionen und Abgeordneten der Oppositionsparteien gestellt. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie das Frage- und Informationsrecht des Bundestages achte und die Beantwortung aller parlamentarischen Anfragen „sehr ernst“ nehme.
Überdies wendeten sich Mitglieder des Bundestages „gelegentlich auch an die Bundesregierung, etwa mit Schreiben an ein Mitglied der Bundesregierung“, heißt es ferner in der Antwort. Dies gelte für diese wie für vergangene Legislaturperioden gleichermaßen. Eine Verpflichtung der Bundesregierung, solche Anfragen einzelner Abgeordneter und deren Mitarbeiter an einzelne Ressorts zu beantworten, bestehe jedoch nicht.
Für eine funktionierende Demokratie seien gute Beziehungen zwischen dem Parlament und der Regierung unerlässlich, führt die Bundesregierung des Weiteren aus. Im System der parlamentarischen Demokratie der Bundesrepublik seien daher vielfältige Kontakte zwischen Bundestag und Bundesregierung von herausragender Bedeutung. Hierzu gehörten insbesondere „eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie die Abstimmung zwischen der Bundesregierung und den die parlamentarische Mehrheit bildenden und damit die Regierung tragenden Fraktionen und deren Funktionsträgern“. Dies sei anerkannte Voraussetzung für eine funktionierende Regierungsarbeit.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 96 vom 9. März 2022