Um Erkenntnisse über das antisemitische „Goyim-Netzwerk“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/2516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2231). Darin schrieb die Fraktion, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf Ende Mai 2022 drei Männer „wegen Gründung oder Unterstützung der rechtsextremistischen und antisemitischen Vereinigung ,Internationale Goyim Partei‘ (IGP)“ zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt habe.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, bildet den Kern des internationalen Goyim-Netzwerks die „Goyim-Partei Deutschland“ (GPD). „Bei ihr handelt beziehungsweise handelte es sich nicht um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes, sondern um ein insbesondere über soziale Medien agierendes Netzwerk rechtsextremistischer Akteurinnen und Akteure“, heißt es in der Antwort weiter. Die zentralen Akteure seien von Beginn an mit dem Anspruch und dem Ziel aufgetreten, eine internationale Vernetzung und einen Austausch zwischen Gleichgesinnten herzustellen, was sich auch in der Einrichtung entsprechend benannter Gruppen und Unterforen auf diversen Social-Media-Plattformen widergespiegelt habe.

Erklärte Zielsetzung ist beziehungsweise war laut Bundesregierung „der Kampf gegen das ,Judentum‘ und in letzter Konsequenz die umfassende Vernichtung aller Jüdinnen und Juden sowie die Errichtung einer “judenfreien Weltordnung„. Die Wahl der Bezeichnung “Partei„ verweise auf das Selbstverständnis der GPD, Einfluss auf die öffentliche Ordnung nehmen zu wollen und einen Zusammenschluss von “Nichtjuden„ anzustreben, um gemeinsam gegen “die Juden„ vorzugehen.

Zu diesem Zweck sollte die GPD der Antwort zufolge durch soziale Medien, Foren und weitere Präsenzen im Internet Anhänger rekrutieren sowie eine internationale Vernetzung und Austausch herstellen. In diesem Zuge betrieben die GPD selbst sowie die Nutzer der Social-Media-Angebote laut Vorlage “massiv antisemitische Hetze bis hin zu Mordaufrufen, Glorifizierung des Nationalsozialismus und Holocaustleugnung„.

Mit Durchsuchungen und Festnahmen, unter anderem des Rädelsführers Fadi J., am 16. Juli 2020 war das internationale Netzwerk “Goyim-Partei„ faktisch zerschlagen, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Die Community https://vk.com/goyim.partei.deutschlands sei am 23. Juli 2020 auf Antrag des Bundeskriminalamtes durch vk.com gesperrt worden. Nach der Sperrung seien keine Aktivitäten, die auf eine Fortführung der GPD hindeuten, festgestellt worden.

Zur Frage, wie viele Personen seit 2014 zum Netzwerk zählten, schreibt die Bundesregierung, dass sich aus den im Ermittlungsverfahren vorliegenden Listen zu Mitgliedern und Abonnenten der bekannten “Goyim„-Communities sowie aus Listen zu Personen, die in den “Goyim„-Communities“ Beiträge oder Kommentare gepostet haben, 1.539 Personen ergäben. Auf der russischen Internetplattform VK gehosteten Gruppe GPD, die den Kern des „Goyim-Netzwerks“ gebildet habe, seien zum Zeitpunkt der Sicherung der Mitgliederliste am 15. Juli 2020 333 Mitglieder registriert gewesen.

Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 358 vom 6. Juli 2022

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