In der vergangenen Legislaturperiode sind nach Darstellung der Bundesregierung insgesamt gegen drei beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet worden, „bei denen ein Zusammenhang mit ihrer Amtsführung bestand“. Zwei der Verfahren sind demnach „mangels eines hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt worden. Das dritte Verfahren sei im Dezember 2021 nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. „Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Amtsführung gegen die Bundeskanzlerin, die Minister und Ministerinnen oder die Parlamentarischen Staatssekretäre und Staatssekretärinnen der Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode vor“, schreibt die Bundesregierung weiter in einer Antwort (20/802) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/473).
Die Fraktion hatte sich darin nach „etwaigen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung“ erkundigt. Die Bundesregierung hatte im Sinne der Anfrage auch beamtete und parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre einbezogen, die laut Grundgesetz nicht der Bundesregierung angehören, wie es in der Vorbemerkung heißt. Die AfD-Fraktion hatte in der Anfrage auf das Ermittlungsverfahren gegen den damaligen Staatssekretär des Bundesministeriums der Finanzen und jetzigen Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt verwiesen.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 87 vom 3. März 2022