Über das im Sommer 2019 eingerichtete Kooperationsmodell „Bund-Länder-Initiative zur Bekämpfung der Clankriminalität“ (Blick) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1467) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1279). Danach handelt es sich bei der Bekämpfung der sogenannten Clankriminalität seit mehreren Jahren um einen priorisierten Bekämpfungsschwerpunkt in Bund und Ländern.
Das Phänomen „Clankriminalität“ sei geprägt von vielschichtigen Herausforderungen und verlange konsentiertes, länder- und deliktsübergreifendes Handeln unter Berücksichtigung eines behördenübergreifenden Bekämpfungsansatzes, schreibt die Bundesregierung ferner. Mit der Einrichtung des Kooperationsmodells seien die Voraussetzungen für eine deutliche Intensivierung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und die „Verfolgung eines bundesweit einheitlichen Vorgehens im Sinne eines behördenübergreifenden, ganzheitlichen Ansatzes“ zur Bekämpfung der Clankriminalität geschaffen worden.
In der „Blick“ vereinbarten die von Clankriminalität hauptsächlich betroffenen Länder Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Zollkriminalamt den Angaben zufolge ein arbeitsteiliges Vorgehen, um durch eine engere Zusammenarbeit Clankriminalität in Deutschland wirksamer bekämpfen zu können. Mit Einrichtung des Kooperationsmodells habe sich ein auf Bund-Länder-Ebene konstant agierendes Expertennetzwerk zur Bekämpfung von Clankriminalität etabliert. Durch ein stetiges Zusammenwirken der verschiedenen Sicherheitsbehörden werde die Bekämpfung des Phänomens weiterhin vorangetrieben.
Die gegenwärtige Lage erfordert laut Bundesregierung auch weiterhin eine länderübergreifende und internationale Koordination der polizeilichen Bekämpfungsansätze sowohl im präventiven als auch im repressiven Bereich, die „zwingend durch dauerhafte Maßnahmen und nachhaltige Umsetzung geprägt sind“. Eine weitere Befassung mit der Gesamtthematik „Clankriminalität“ sei in den Bund-Länder-Gremien bereits beauftragt. Das BKA übernehme in diesem Zusammenhang in seiner Funktion als Zentralstelle die Weiterführung der Aufgaben der Koordinierungsstelle „Blick“ auf Bund-Länder-Ebene.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 190 vom 27. April 2022