Um die Aufnahme gefährdeter Afghanen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/945) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/757). Danach hatte die EU-Kommission im Oktober 2021 ein mehrjähriges Unterstützungsprogramm angekündigt, mit dem sie „die Mitgliedstaaten bei kurzfristigen Maßnahmen (Evakuierung/sichere Ausreise) und längerfristigen Maßnahmen (Resettlement und humanitäre Aufnahmen) zum Schutz von gefährdeten Afghaninnen und Afghanen finanziell unterstützen werde“.
Deutschland hat in diesem Zusammenhang 25.000 Plätze angemeldet, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Es handele sich nicht um neue beziehungsweise zusätzliche Aufnahmezusagen. Die Anmeldung sei erfolgt, „um für die laufenden Aufnahmen von afghanischen Staatsangehörigen, für die bereits eine Aufnahmezusage durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gegenüber dem Auswärtigen Amt (AA) erklärt wurde (Ortskräfte und sonstige gefährdete Afghaninnen und Afghanen, wie zum Beispiel Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler), entsprechende EU-Fördermittel für Deutschland in Anspruch nehmen zu können“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 108 vom 15. März 2022