Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2605) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2312). Danach wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres mit Stand vom 21. Juni 390 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 96 Fällen betroffen, Vertreter der SPD in 95 Fällen, Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 75 Fällen und Vertreter der CDU in 63 Fällen. In 33 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der Linken betroffen, in 18 Fällen Vertreter der FDP und in zwölf Fällen Vertreter der CSU.
Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ergibt sich die Differenz aus den genannten Gesamtstraftaten und den rechnerischen Gesamtstraftaten aus der Auflistung nach den im Bundestag vertretenen Parteien „aus den Straftaten, die sich gleichzeitig gegen Repräsentanten unterschiedlicher Parteien gerichtet haben“.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im angeführten Zeitraum 147 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren laut Vorlage in 43 Fällen die AfD betroffen, in 31 Fällen die SPD, in 23 Fällen Die Linke und in 21 Fällen die Grünen, während auf die CDU 17 Fälle, auf die FDP sechs Fälle und auf die CSU vier Fälle entfielen.
Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren den Angaben zufolge „nicht sachgerecht“. Zugleich weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 370 vom 15. Juli 2022