Im Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“ angekündigt. Wann dazu ein Gesetzentwurf vorlegt wird, steht bisher noch nicht fest, wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/4768) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4221) schreibt.
Die Federführung für den Entwurf liegt den Angaben zufolge beim Bundesministerium für Justiz. Mit dem Gesetz sollen laut Antwort rechtliche Hürden für Betroffene digitaler Gewalt abgebaut werden, „die es erschweren, selbst effektiv gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können“. Dazu zählten insbesondere Lücken bei Auskunftsrechten. „Außerdem sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren sowie richterlich angeordnete Accountsperren geschaffen werden“, heißt es weiter. Änderungen im Strafrecht seien in diesem Zusammenhang nicht geplant. Die Bundesregierung prüfe, wie diese Anforderungen „durch gesetzliche und sonstige Maßnahmen“ umgesetzt werden können.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 744 vom 14. Dezember 2022