Ungeachtet einiger Herausforderungen ist das elektronische Rezept (E-Rezept) nach Darstellung der Bundesregierung erfolgreich in die verpflichtende Nutzung gestartet. Insgesamt seien bisher mehr als 133 Millionen E-Rezepte eingelöst worden. Täglich würden es bis zu zwei Millionen E-Rezepte mehr, heißt es in der Antwort (20/10957) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10708) der Unionsfraktion.
Das E-Rezept werde kontinuierlich weiterentwickelt und die dafür notwendige Infrastruktur ausgebaut. Dies beinhalte beispielsweise eine fortlaufende Investition in die Verfügbarkeit und Sicherheit der Telematikinfrastruktur (TI) ebenso wie die Anbindung der Leistungserbringer in der Pflege oder für die Heil- und Hilfsmittel. Perspektivisch sollen den Angaben zufolge alle Rezeptarten als E-Rezept angeboten werden.
Erkenntnisse über einen dauerhaften Mehraufwand für die Ärzte durch die Nutzung des E-Rezepts lägen nicht vor, heißt es in der Antwort weiter. In Verbindung mit einer Fernbehandlung oder Wiederholungsrezepten führe das E-Rezept zu einer Arbeitsentlastung. Auch die Verbindung des E-Rezeptes mit der elektronischen Patientenakte (ePA) werde durch die verbesserte Information aller Beteiligten über die aktuelle Medikation der Versicherten zu Effizienz- und Qualitätsgewinnen führen.
Das elektronische Rezept wurde zum 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard eingeführt.
(c) HiB Nr. 250, 18.04.2024