Über Lehrgänge in den Geschäftsbereichen des Bundesinnenministeriums und des Bundesfinanzministeriums zur Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4649) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4449). Wie die Bundesregierung darin ferner darlegt, sind ihrer Auffassung nach ihre Mitarbeiter für die Geldwäschebekämpfung ausreichend ausgebildet und qualifiziert. „Außerdem werden die Fortbildungskonzepte und -inhalte laufend evaluiert und den gegebenenfalls erkannten Anpassungsbedarfen Rechnung getragen, um somit mit der Kriminalitätsentwicklung Schritt halten zu können“, heißt es in der Antwort weiter.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 725 vom 6. Dezember 2022