Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung für eine erneute Befassung des UN-Sicherheitsrates mit den Anschlägen auf die Nord Stream-Pipeline. Wie sie in der Antwort (20/6382) auf eine AfD-Anfrage (20/6162) schreibt, bestehe aus ihrer Sicht auch kein Anlass, „die laufenden Ermittlungen der zuständigen Behörden in Dänemark, Deutschland und Schweden durch die von Russland geforderte internationale Untersuchung zu duplizieren“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 327 vom 4. Mai 2023