Die Bundesregierung hat auf eine umfangreiche Kleine Anfrage (20/10855) der Gruppe Die Linke zu Finanzermittlungen bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern seit 2022 geantwortet. Allerdings stuft sie einen Großteil der Antworten als vertraulich ein. Zu anderen Fragen liegen keine Daten vor. So verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder, wenn es um beschlagnahmte oder eingezogene Vermögen geht.
Konkrete Angaben macht die Bundesregierung zur Frage, welche Maßnahmen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) seit 2022 eingeleitet und umgesetzt hat, um konsequent beispielsweise unerlaubte Einlagen- und Versicherungsgeschäfte zu untersagen. Die Bundesregierung berichtet hierbei über drei Fälle von Schließungsanordnungen der BaFin, „betreffend die Filialen/Repräsentanzen des “Königreichs Deutschland„ sowie eine Weisung zur Kontosperre, an ein kontoführendes Kreditinstitut des “Königreichs Deutschland„, um das Geld, das sich auf dem betreffenden Konto befindet, nicht abzuverfügen“.
Zudem habe die BaFin im Jahr 2023 einen engen und regelmäßigen, bundesweiten Austausch mit allen Behörden initiiert, die im weitesten Sinne und aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten mit den unerlaubten Bank- und Versicherungsgeschäften von Personen des sogenannten „Königreichs Deutschland“ befasst sind. Weitere Maßnahmen seien Kontensperren sowie die Untersagung der Anbahnung von ohne Erlaubnis betriebener Einlagen- und Versicherungsgeschäften gewesen.
(c) HiB Nr. 289, 29.04.2024