Um etwaigen Radikalisierungstendenzen bei bestimmten Klimaprotestgruppierungen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/1475) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/991). Danach bewegen sich die bislang in diesem Sinne polizeilich gemeldeten Sachverhalte im seit Jahren bekannten Aktionsmuster linker Gruppierungen und finden sich in unterschiedlichen thematischen Zusammenhängen. Hierzu zähle auch die Ausübung von Gewalt gegen Personen und Sachen, führt die Bundesregierung weiter aus. Diesbezüglich ließen sich einzelne bekannte Gruppierungen nur schwer abgrenzen.
„Größere Proteste wie etwa im Kontext Hambacher oder Dannenröder Forst dauern nunmehr mehrere Jahre an und beinhalteten sowohl legale Protestformen, eine Vielzahl niederschwelliger Straftaten, aber auch schwere Straftaten unter anderem gegen Polizeibeamte“, heißt es in der Antwort ferner. Im Sinne eines qualitativen Anstiegs der Straftaten lasse sich eine Radikalisierung der diesbezüglichen Klimaproteste anhand vorliegender Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) nicht feststellen.
Quantitativ ist laut Bundesregierung zu beachten, dass das Thema Umwelt- und Klimapolitik ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen und medialen Diskurses ist und Organisationen wie „Aufstand der letzten Generation“ durch ihre jüngsten Protestformen, in Folge derer es zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen insbesondere in Berlin kam, über Wochen hinweg in der Presse präsent waren. Die Ausübung unmittelbarer Gewalt gegen Personen oder Sachen sei dabei nicht bekannt geworden, allerdings sei es aufgrund der Blockaden im rückstauenden Verkehr zu Unfällen gekommen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet der Vorlage zufolge im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags auch den Einfluss von Linksextremisten auf die Klimabewegung sowie etwaige linksextremistisch motivierte Radikalisierungstendenzen. Linksextremisten aus verschiedenen Teilen der Szene versuchten, „demokratische Diskurse zu verschieben, sie um ihre eigenen ideologischen Positionen zu ergänzen, gesellschaftlichen Protest zu radikalisieren und den Staat und seine Institutionen zu delegitimieren“. Gewaltorientierte Linksextremisten versuchten auch mithilfe von Aktionsbündnissen, Einfluss auf die Proteste zu nehmen.
Das Bündnis „Ende Gelände“ sei eine von der linksextremistischen „Interventionistischen Linken“ beeinflusste Gruppierung, schreibt die Bundesregierung des Weiteren. Wie sie zudem darlegt, sind ihrer Kenntnis nach insgesamt vier als Gefährder im Bereich der politisch links motivierten Kriminalität geführte Personen auch in der Klima- und Umweltschutzprotestbewegung aktiv. Zwei der Personen seien dem weiteren Umfeld der Gruppierung „Extinction Rebellion“ zuzuordnen.
Hinsichtlich der Gruppierung beziehungsweise Schüler-Bewegung „Fridays for Future (FFF)“ liegen der Bundesregierung der Vorlage zufolge nach wie vor „keine polizeilichen Erkenntnisse hinsichtlich des Engagements linker/linksextremistischer Gruppierungen im Sinne einer strukturierten Beteiligung, Einflussnahme oder Unterwanderung vor“.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 194 vom 27. April 2022