Über den aktuellen Stand laufender Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den „Nationalsozialistischen Untergrund“ berichtet die Bundesregierung in einer Antwort (20/3842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3318). Demnach führt der Generalbundesanwalt gegenwärtig vier Ermittlungsverfahren gegen jeweils eine namentlich bekannte Beschuldigte beziehungsweise einen namentlich bekannten Beschuldigten wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a Absatz 5 des Strafgesetzbuches (StGB) und anderer Straftaten. Fünf weitere Ermittlungsverfahren gegen jeweils namentlich bekannte Beschuldigte sind vom Generalbundesanwalt den Angaben zufolge in den Monaten Juli und August 2022 mangels Vorliegens eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Zu den Erkenntnissen über die Aktivitäten der bereits verurteilten NSU-Unterstützern André Eminger und Ralf Wohlleben will die Bundesregierung keine Angaben machen, „Gegenstand der Fragen sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren und daher in einer zur Veröffentlichung vorgesehenen Antwort nicht behandelt werden können“, schreibt die Bundesregierung mit Berufung auf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem danach erkundigt, ob Eminger beziehungsweise Wohlleben aktuell vom BfV beobachtet werden.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 571 vom 18. Oktober 2022