Um den Einsatz der Bundespolizei in Leipzig am 3. und 4. Juni 2023 geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/7706) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7484). Darin schrieb die Fraktion, dass die Stadt Leipzig für das Wochenende des 3. und 4. Juni „Demonstrationen anlässlich der Verurteilung mehrerer Antifaschist/innen zu mehrjährigen Haftstrafen“ verboten habe. Verschiedene Akteure hätten im Vorfeld zu Demonstrationen am sogenannten „Tag X“, dem Tag der Urteilsverkündung, angekündigt beziehungsweise angemeldet gehabt. Am Nachmittag des 3. Juni habe dann eine „Demonstration für Versammlungsfreiheit und gegen die Verbote“ stattgefunden, im Zuge derer es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und der Polizei gekommen sei.
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, hat die Bundespolizei dem Freistaat Sachsen in Umsetzung von dessen Anforderungen insgesamt 318 Polizeivollzugsbeamte zur Verfügung gestellt. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden für den 3. Juni vier Wasserwerferstaffeln sowie eine Polizeireiterstaffel, ein „Taktischer Lautsprechertrupp“, eine Einsatzhundertschaft und eine Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft vom Freistaat Sachsen angefordert und von der Bundespolizei zur Verfügung gestellt sowie für den 4. Juni eine Wasserwerfereinheit und ein „Sonderwagen 4“. Der Antwort zufolge beziehen sich die darin enthaltenen Angaben ausschließlich auf die Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Versammlungslagen am 3. und 4. Juni 2023 in Leipzig.
(c) HiB Nr. 557 vom 17.07.2023