Die Zahl der in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen hat sich seit 2021 um rund 113.000 auf knapp 385.000 Personen (Stand 31. März 2023) erhöht. Das geht aus der Antwort (20/7139) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/6695) der AfD-Fraktion hervor. Die Bundesregierung widerspricht damit den in der Anfrage zitierten Aussagen des AfD-Abgeordneten Petr Bystron bei der Befragung der Bundesregierung am 19. April 2023, nach denen über die letzten Jahre „fast zwei Millionen Afghanen nach Deutschland gekommen“ seien. Auch habe Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) keine „Parole ausgegeben, so viele Afghanen wie möglich nach Deutschland zu holen“. Vielmehr habe sie mehrfach betont, dass Deutschland eine Verantwortung trage für diejenigen, die für eine bessere Zukunft Afghanistans gearbeitet hätten sowie für besonders gefährdete Mädchen und Frauen.
Zum Vorwurf, auch bei gefälschten Pässen Visa zu erteilen, heißt es in der Antwort: „Das Auswärtige Amt misst der Rechtmäßigkeit der Visaverfahren oberste Priorität bei und setzt die gesetzlichen Vorgaben, hier jene des Aufenthaltsgesetzes, in die Einzelfallpraxis um.“ In einem konkreten Fall, in dem nach Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin und dem Amtsgericht Bernau die Erteilung eines Visums für die Bundesregierung rechtlich bindend vorgesehen gewesen sei, sei erst zu einem späteren Zeitpunkt die Frage nach der Visierfähigkeit des Reisepasses aufgekommen. Die Identität des Antragsstellers sei indes geklärt gewesen. Wegen des Vorliegens eines „mängelbehafteten Reisepasses“ an der Botschaft in Islamabad sei ein „Reiseausweis für Ausländer“ (RAfA) als Ersatzdokument beantragt worden. Das Verfahren beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sei noch nicht bestandskräftig beendet. „Zu laufenden Verfahren äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.“
(c) HiB Nr. 428, 13.06.23