Die Nachrichtendienste des Bundes haben im Jahr 2021 mehr Auskunftsverlangen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gestellt als im Vorjahr. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (20/9900) hervor. Danach dürfen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) laut den gesetzlichen Bestimmungen zur Terrorismusbekämpfung unter bestimmten Voraussetzungen von Luftfahrtunternehmen, Finanzdienstleistern sowie Telekommunikations- und Teledienstunternehmen im Einzelfall kunden- beziehungsweise nutzerbezogene Auskünfte einholen und technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes oder zur Ermittlung der Geräte- oder Kartennummer – sogenannte IMSI-Catcher – einsetzen.
Den Angaben zufolge haben die bundesdeutschen Nachrichtendienste im Jahr 2021 insgesamt 89 Auskunftsverlangen (2020: 86) durchgeführt, „von denen 323 Personen betroffen waren (186 Hauptbetroffene, 137 Nebenbetroffene), sowie 39 IMSI-Catcher-Einsätze mit 61 betroffenen Personen (60 Hauptbetroffene und ein Nebenbetroffener)“. Der überwiegende Teil sei auf Auskunftsverlangen gegenüber Telekommunikations- und Teledienstunternehmen sowie gegenüber Finanzdienstleistern entfallen. Schwerpunkt der Verfahren seien der nachrichtendienstliche Bereich sowie nachrangig die Bereiche Islamismus und Rechtsextremismus gewesen.
Im Vergleich zum Jahr 2020 hat sich die Anzahl der Maßnahmen insgesamt von 120 auf 128 erhöht, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Nach 321 Personen im Vorjahr seien im Berichtsjahr 2021 von den Maßnahmen insgesamt 384 Personen betroffen gewesen.
(c) HiB Nr. 51, 25.01.2024