Zum Stichtag 31. März 2023 haben laut Bundesregierung bundesweit insgesamt 137 offene, also noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 104 dem politisch linken Spektrum zuzurechnenden Personen bestanden. Acht offenen Haftbefehlen lag eine terroristische Tat zugrunde und insgesamt 29 Haftbefehlen „ein politisch motiviertes Gewaltdelikt (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)“, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7423) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/7134) weiter ausführt. Zehn weitere Haftbefehle bestanden danach wegen Straftaten mit politisch linker Motivation. Die übrigen Fälle seien dem Bereich der Allgemeinkriminalität wie etwa Diebstahl, Betrug oder Erschleichen von Leistungen zuzuordnen.
Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, bestand zu insgesamt 33 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen vier dieser Personen lagen laut Bundesregierung mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch motivierten Delikts vor.
In allen Fällen wurden den Angaben zufolge polizeiliche Fahndungsmaßnahmen initiiert. Hierzu gehöre die Speicherung in allen nationalen und, soweit die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen, internationalen Fahndungssystemen. Weitere Fahndungsmaßnahmen würden vor Ort von den zuständigen Länderdienststellen durchgeführt. Vor allem bei Gewaltdelikten werden die gesuchten Personen laut Vorlage „einer besonderen Prüfung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen“. Dies diene der Gewinnung neuer Erkenntnisse für die Fahndungsdienststellen des Bundes und der Länder.
Die Tatsache, dass zwischen September 2022 und März 2023 insgesamt 66 Haftbefehle zu Personen, die der politisch linken Szene zugeordnet werden, vollstreckt worden seien oder sich auf andere Weise wie beispielsweise durch Zahlung einer Geldstrafe erledigt hätten, zeige, „dass die Polizei die Fahndungen mit Nachdruck und erfolgreich durchführt“, heißt es in der Antwort ferner. Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führe allerdings dazu, dass neue Haftbefehle zu anderen oder denselben Personen erneut erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssten.
(c) HiB Nr. 502, 29.06.2023