Zum Stichtag 24. Mai 2024 sind auf Bundesebene 1.797 Gesetze mit 52.401 Einzelnormen sowie 2.866 Rechtsverordnungen mit 44.475 Einzelnormen gültig gewesen. Das führt die Bundesregierung in einer Antwort (20/11746) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11510) zu „Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie auf Bundesebene“ aus. Bezogen auf die Zahl der Gesetze beziehungsweise Rechtsverordnungen ist das jeweils der Höchstwert seit 2010.

Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode sind danach 52 neue Gesetze mit 1.282 Einzelnormen und 301 Rechtsverordnungen mit 4.713 Einzelnormen in Kraft getreten. Im selben Zeitraum traten 36 Gesetze mit 1.060 Einzelnormen und 210 Rechtsverordnungen mit 2.793 Einzelnomen außer Kraft.

Gefragt nach dem Verhältnis von in Kraft zu außer Kraft getretenen Gesetzen und Verordnungen führt die Bundesregierung an, dass für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaates nicht die Anzahl der geltenden Vorschriften entscheiden sei als vielmehr deren „Qualität und Konsistenz“. „Deshalb hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die Qualität der Rechtsetzung zu verbessern. Dazu gehören unter anderem die Einführung des Digitalchecks, die Durchführung von Praxischecks, die Förderung von Reallaboren und die Einrichtung des Zentrums für Legistik“ heißt es weiter.

(c) HiB Nr. 437, 21.06.2024

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