Über Richtung Syrien und Irak ausgereiste Islamisten berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11085) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/10917). Danach liegen der Bundesregierung mit Stand vom 15. April dieses Jahres Erkenntnisse zu etwa 1.150 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die seit 2011 in Richtung Syrien/Irak gereist sind und sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell dort aufhalten beziehungsweise aufgehalten haben.
Davon sind 25 Prozent weiblich, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Zu etwa 65 Prozent der gereisten Personen lägen konkrete Anhaltspunkte vor, „dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates, der al-Qaida oder deren nahestehenden Gruppierungen sowie anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen beziehungsweise teilgenommen haben oder diese in sonstiger Weise unterstützen beziehungsweise unterstützt haben“.
Die meisten Ausreisen waren laut Vorlage in den Jahren 2013 bis 2015 zu verzeichnen. In den Folgejahren seien die Zahlen sukzessive zurückgegangen. Seit 2019 würden nur noch vereinzelt Ausreisen registriert. Mehr als die Hälfte der gereisten Personen besitzt den Angaben zufolge die deutsche Staatsangehörigkeit. Hierzu zählten auch Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.
Etwa 40 Prozent der gereisten Personen kehrten bislang nach Deutschland zurück, wie die Bundesregierung ferner schreibt. Mindestens 30 Personen haben danach die Bundesrepublik nach ihrer Rückkehr aufgrund behördlicher Maßnahmen wie beispielsweise einer Abschiebung zwischenzeitlich wieder verlassen beziehungsweise sind freiwillig in einen Drittstaat ausgereist.
Wie aus der Vorlage zudem hervorgeht, wurde nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell gegen 312 der zurückgekehrten Personen ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet, die im Zusammenhang mit deren Ausreise in Richtung Syrien beziehungsweise Irak stehen. „Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bisher 111 Personen verurteilt; 119 Ermittlungsverfahren sind aktuell noch anhängig und 122 Verfahren wurden vorläufig eingestellt“, heißt es in der Antwort des Weiteren.
(c) HiB Nr. 255, 22.04.2024