Am Freitag (16. September) kamen der Vorsitzende der 93. Justizministerkonferenz und bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich, die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina und die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza mit Bundesjustizminister Marco Buschmann zusammen. Thema war die im Koalitionsvertrag angekündigte Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat und Erweiterung um einen Digitalpakt für die Justiz. Im Rahmen dieses Treffens übergaben sie dem Bundesjustizminister ein gemeinsames Schreiben. Die Länder fordern darin die Einhaltung der Zusagen des Koalitionsvertrags.
Bundesjustizminister Buschmann legte bei dem Treffen einen Vorschlag vor, der im nächsten Jahr 50 Millionen Euro und insgesamt über mehrere Jahre verteilt bis zu 200 Millionen Euro vorsieht. Eine Verstetigung des Pakts für den Rechtsstaat enthält der Vorschlag nicht. Angekündigt wird lediglich die Auflegung von Digitalisierungsprojekten.
Bayerns Justizminister Eisenreich: „Das Angebot ist in jeder Hinsicht unzureichend. Die Summe, die über mehrere Jahre verteilt werden soll, ist keineswegs angemessen. Der gewählte Weg über Projektfinanzierungen lässt offen, ob dies überhaupt zu einer Entlastung der Länder führen wird. Ich befürchte, dass damit vor allem medienwirksame Einzelprojekte gefördert werden. Ich erwarte aber eine angemessene Beteiligung des Bundes, an den Kosten, die durch Bundesgesetze verursacht werden.“ Entgegen der Auffassung des Bundesjustizministers führt die geplante Reform des Bundes zur Ersatzfreiheitsstrafe auch nicht zu einer deutlichen Entlastung der Länder. Eisenreich: „Die vom Bundesjustizminister genannte Einsparung der Länder in Höhe von 60 Millionen Euro pro Jahr kann ich nicht nachvollziehen. Die Zahl ist deutlich zu hoch gegriffen. Die realen Einspareffekte liegen in Bayern wesentlich niedriger.“
Die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza: „Das war das erste substanzielle Gespräch mit dem Bundesjustizminister zur Weiterentwicklung des Pakts für den Rechtsstaat. Weitere Gespräche müssen folgen. Der Koalitionsvertrag der Ampel sieht vor, den Pakt für den Rechtsstaat zu verstetigen und ihn um einen Digitalpakt für die Justiz zu erweitern. Angesichts dieses Versprechens ist das Angebot unzureichend. Einen echten Pakt für den Rechtsstaat haben wir nur dann, wenn die Justiz ein Schwerpunkt der Arbeit des Bundesjustizministers ist. Die gut zu vermarktende Förderung digitaler Leuchtturmprojekte ist dafür nicht ausreichend.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 18. September 2022