Die Neue Richtervereinigung begrüßt den jetzigen Vorschlag zur Wahl der Nachfolge für Frau Richterin am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Britz. Wenn der Bundesrat Frau Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Meßling wählt, ist die Geschlechterparität am Bundesverfassungsgericht gewahrt.
Die zuständigen Wahlgremien sollten diese Parität nicht nur – wie wohl dieses Mal – als zufälliges Ergebnis eines Wahlvorgangs präsentieren. Die politischen Parteien müssen und können der Geschlechtergerechtigkeit bei jeder Wahl problemlos Rechnung tragen; es gibt genügend Frauen, die für das Amt geeignet sind.
Quelle: Neue Richtervereinigung, Pressemitteilung vom 28. März 2023