Bundeskabinett beschließt Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrats
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung eine Bestimmung aus dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 um. Der Gesetzentwurf sieht eine Übertragung der Zuständigkeit für den Nationalen Normenkontrollrat auf das Bundesministerium der Justiz vor.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:
„Wir wollen in der Bundesregierung Recht schaffen, das uns als Land und Gesellschaft voranbringt, und nicht durch Gesetze und Verordnungen immer neue bürokratische Hürden aufbauen. Gutes Recht muss vor allem praxistauglich und wirksam sein, der finanzielle und zeitliche Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und auch für die Verwaltung selbst muss so gering wie möglich ausfallen. Dabei unterstützt der Nationale Normenkontrollrat die Bundesregierung nun seit über fünfzehn Jahren mit seiner hervorragenden fachlichen Expertise. Ich freue mich, dass der Nationale Normenkontrollrat nun direkt im Zentrum der Rechtsetzung der Bundesregierung, im Bundesministerium der Justiz, angesiedelt ist.“
Die Bundesregierung ist bestrebt bürokratische Belastungen in Deutschland konsequent und überprüfbar abzubauen. Der unmittelbare finanzielle und zeitliche Aufwand, der Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung durch die Befolgung bundesrechtlicher Normen entsteht, soll auf das Notwendige beschränkt sein.
Der Nationale Normenkontrollrat wacht als unabhängiges Beratungsgremium über den Bürokratieabbau der Bundesregierung und unterstützt diese bei der besseren Rechtsetzung. Grundlage seiner Arbeit ist das am 18. August 2006 in Kraft getretene Gesetz zur Einsetzung des Nationalen Normenkontrollrates (NKRG). Seit der Änderung des NKRG vom März 2011 prüft der Nationale Normenkontrollrat insbesondere auch die Darstellung der Ressorts zum Erfüllungsaufwand für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Darüber hinaus berät er die Bundesregierung bei der Fortentwicklung der Methoden der besseren Rechtsetzung, z. B. hinsichtlich der Evaluation von Regelungsvorhaben.
Der Nationale Normenkontrollrat ist mit Persönlichkeiten aus jeweils unterschiedlichen fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Lebensbereichen besetzt. Damit wird der interne Diskussions- und Meinungsbildungsprozess angeregt und im Ergebnis die Bundesregierung wirkungsvoll unterstützt. Das Gremium war seit 2006 rein organisatorisch beim Bundeskanzleramt angesiedelt. Es ist jedoch unabhängig und nicht Bestandteil der Bundesregierung. Der Nationale Normenkontrollrat hat eine eigene Geschäftsordnung, in der die Arbeitsverfahren geregelt sind.
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 12. Januar 2022