Israelische Staatsangehörige, die sich aktuell in Deutschland aufhalten, können bis zum 26. April 2024 im Bundesgebiet bleiben, ohne einen Aufenthaltstitel beantragen oder ihren visumfreien Aufenthalt verlängern zu müssen. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat erlassen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die barbarischen Terrorangriffe der Hamas auf Israel am 7. Oktober haben uns zutiefst erschüttert. Wir lassen die Menschen in Israel nicht alleine – und wir wollen auch diejenigen unterstützen, die angesichts des Terrors der Hamas für einige Zeit bei Freunden und Familien in Deutschland leben.

Mit unserer Verordnung ermöglichen wir es israelischen Staatsangehörigen, für weitere drei Monate in Deutschland bleiben zu können, ohne eine Aufenthaltserlaubnis beantragen zu müssen. Das ist eine pragmatische und unbürokratische Hilfe für Menschen, die wir in dieser schweren Situation unterstützen wollen.“

Israelische Staatsangehörige können sich 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten. Sie werden nun vom 26. Januar 2024 bis zum 26. April 2024 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für den Aufenthalt im Bundesgebiet befreit. Die Verordnung wurde am 22. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt auf www.recht.bund.de verkündet und tritt am 26. Januar 2024 in Kraft. Sie ist rückwirkend zum 7. Oktober 2023 anzuwenden.

(c) BMI, 22.01.2024

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