Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen und eine besonders menschenverachtende Form der Kriminalität. Deshalb hat die Bundesregierung heute den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung desMenschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir müssen Menschenhandel wirksam bekämpfen. Dafür setzt die Bundesregierung sich mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel gemeinsam ein. An erster Stelle steht der Schutz von denen, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden: Frauen, Minderjährige und Geflüchtete. Der Aktionsplan wird mit 126 Maßnahmen die Prävention stärken, die Strafverfolgung verbessern und den Betroffenen umfassende Unterstützung bieten. Und, nur wenn wir als Gesellschaft geschlossen handeln, können wir diejenigen schützen, die am stärksten gefährdet sind!“
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Menschenhandel macht Menschen zur Ware und setzt Leben brutal aufs Spiel. Diese besonders menschenverachtende Form der Kriminalität bedeutet für die Opfer unermessliches Leid. Deshalb stellen sich die deutschen Polizeibehörden Menschenhandel so konsequent entgegen. Wir wollen die Täter zur Verantwortung ziehen, ihre Netzwerke zerschlagen und die Opfer schützen. Die Bundespolizei bekämpft erfolgreich Schleuserbanden, die mit der Not von Menschen ihre skrupellosen Geschäfte treiben. Alle unsere Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und zum Opferschutz bündeln wir jetzt im neuen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel.“
Bundesjustizminister Dr. Volker Wissing: „Menschenhandel gehört zu den massivsten Verletzungen der Menschenrechte überhaupt. Opfer von Menschenhändlern tragen oft schwer an der erlittenen Missachtung ihrer Würde, Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Die Bekämpfung dieser Form der Ausbeutung ist eine dringliche staatliche Pflicht. Im Koalitionsvertrag von 2021 haben die Regierungsparteien deshalb einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels verabredet. Ich begrüße es sehr, dass dieses wichtige Vorhaben noch zu einem Abschluss gelangt ist. Es setzt den Rahmen für das weitere staatliche Vorgehen gegen den Menschenhandel. Dabei wird es maßgeblich auch auf eine effektive Strafverfolgung ankommen – und auf eine enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Ich bin zuversichtlich, dass wir auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans hier weitere Fortschritte sehen werden.“
Der Nationale Aktionsplan sieht vor:
§ Umfassender Schutz für Betroffene: Die Bundesregierung prüft genau, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind, um Betroffene besser zu schützen. Besonders die spezifische Vulnerabilität von Frauen und Mädchen für sexuelle Ausbeutungsformen wie auch von Jugendlichen und Kindern wird im Aktionsplan adressiert, etwa durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungs- und Beratungsangebote sowie durch den Ausbau bestehender Strukturen.
- Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit: Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren wird weiter gestärkt, um den Kampf gegen Menschenhandel effektiver zu gestalten. Das gilt insbesondere auch für die Gefahren des Menschenhandels online.
- Verbesserte Datenlage: Der Nationale Aktionsplan sieht vor, die vorliegenden Informationen zu Menschenhandel systematisch zu verbessern, um gezieltere Maßnahmen zu entwickeln und die Situation der Betroffenen besser zu verstehen.
- Austausch im Bereich der Strafverfolgung vertiefen: Der Nationale Aktionsplan sieht eine Intensivierung der bestehenden nationalen und internationalen Kooperationen und Netzwerke derStrafverfolgungsbehörden vor, um den agierenden Täterstrukturen entgegenzutreten.
- Kenntnisse der Ermittlungsbehörden weiter ausbauen: Im Rahmen der Zentralstellenfunktion des BKA werden fortlaufend Datenerhebungen und Analysen durchgeführt, um neue Phänomene und etwaige Handlungsbedarfe frühzeitig identifizieren zu können.
- Digitalisierung fokussieren: Bestehende Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels werden weiterentwickelt und sofern notwendig angepasst, um der zunehmenden Bedeutung der Online-Dimensionim Bereich des Phänomens Menschenhandel Rechnung zu tragen.
- Straftatbestände anpassen: Der NAP sieht eine Anpassung der Straftatbestände zur Bekämpfung des Menschenhandels an die geänderte EU-Richtlinie vor. Vorgesehen ist zudem eine grundlegende Überprüfung und gegebenenfalls weitere Anpassung dieser Straftatbestände unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen.
Die Bundesregierung setzt mit dem Nationalen Aktionsplan auf erfolgreiche bisherige Maßnahmen auf und ergänzt sie um neue, notwendige Schritte. Der Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel wird ab sofort sukzessivumgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden, um auf Entwicklungen und neue Erkenntnisse flexibel reagieren zu können.
Den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen finden Sie hier.
BMI, 11.12.2024