Anlässlich der Ersten Lesung des Regierungsentwurfs zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a Strafgesetzbuch – StGB) heute im Deutschen Bundestag (TOP 27) äußert sich Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann wie folgt:
„Wenn Frauen, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft erwägen, sich zu Methoden und möglichen Risiken informieren wollen, werden viele in unserer digitalen Wirklichkeit zuerst im Internet nach solchen Informationen suchen. In dieser schwierigen Lebenssituation bietet dies ein Stück Privatheit anstatt sich sofort einem fremden Menschen anvertrauen zu müssen. Diese Möglichkeit wollen wir den Frauen geben und damit ihr Selbstbestimmungsrecht stärken.
Sachliche Informationen machen nicht einen Abbruch der Schwangerschaft wahrscheinlicher, sondern die Entscheidung der Frau informierter. Denn im Internet kann jeder falsche Informationen und Unwahrheiten über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten. Qualifizierten Ärztinnen und Ärzten ist es hingegen verboten, sachlich über Methoden und Risiken eines Schwangerschaftsabbruches aufzuklären. Das ist eine unlogische Ungerechtigkeit, die wir mit der Aufhebung des § 219a StGB beenden werden.
Die Information über einen Schwangerschaftsabbruch wird auch künftig nicht in einer Weise erfolgen, die die Entscheidungsfreiheit der Frau beeinträchtigt, ihre Entscheidung in eine bestimmte Richtung lenkt oder Schwangerschaftsabbrüche in irgendeiner Weise kommerzialisiert. Gegen anpreisende und anstößige Werbung bleiben andere Rechtsnormen in Kraft. Am geltenden Schutz ungeborenen Lebens ändert sich nichts.“
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 13. Mai 2022