Bisher fehlende Beschlüsse zu Sofortprogrammen für mehr Klimaschutz in den Sektoren Verkehr und Gebäude sind aus Sicht der Bundesregierung kein Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz (KSG). In ihrer Antwort (20/7967) auf eine Kleine Anfrage (20/7536) der Fraktion der CDU/CSU schreibt sie zwar, dass aufgrund der Überschreitung der Jahresemissionsmengen dieser Sektoren 2021 die verantwortlichen Ministerien verpflichtet waren, Sofortprogramme vorzulegen. Dies sei jedoch im Sommer 2022 geschehen, woraufhin die Bundesregierung „unmittelbar Verhandlungen über die zu verabschiedenden Maßnahmen aufgenommen“ habe. „Die Verhandlungen über die zum Klimaschutz notwendigen Maßnahmen – über die auch gesellschaftlich lebhaft diskutiert wird – sollen mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 nunmehr in Kürze abgeschlossen werden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage.

Das Bundeskabinett hat am 21. Juni 2023 einen ressortgeeinten Entwurf für ein Klimaschutzprogramm (KSP) an den Expertenrat für Klimafragen übermittelt. Dies habe zwar nicht auf der Tagesordnung gestanden, sei aber unter dem Punkt „Verschiedenes“ abgehandelt worden.

Einen Kabinettsbeschluss hat es dazu noch nicht gegeben. Hierzu verweist das BMWK darauf, dass vor einem Beschluss des KSP im Kabinett eine Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen über die dem Programm zugrunde liegenden Annahmen zur Treibhausgasreduktion einzuholen sei. Der Expertenrat habe nun bis zum 21. August 2023 Zeit für seine Stellungnahme.

„Die Bundesregierung prüft diese dann nach Zugang und wird anschließend das Klimaschutzprogramm final im Kabinett beschließen“, schreibt das BMWK. Außerdem sei der öffentliche Konsultationsprozess zum KSP 2023 am 26. Juni gestartet worden. Länder, Kommunenvertretungen, wissenschaftliche Institute und Begleitgremien, zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände sowie Jugendvertretungen könnten daran bis zum 14. August 2023 teilnehmen.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Stellungnahme des Expertenrats solle das KSP 2023 „schnellstmöglich“ beschlossen werden. Mit dem KSP will die Bundesregierung auch ihre Pflichten aus dem KSG erfüllen, das ein Sofortprogramm vorschreibt, da die Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr im Berichtsjahr 2022 überschritten wurden. Es soll so sichergestellt werden, dass die Jahresemissionsmengen der jeweiligen Sektoren für die folgenden Jahre eingehalten werden.

Im Herbst solle des weiteren der vom Umweltbundesamt ermittelte gesamtwirtschaftliche Investitionsbedarf für die im KSP 2023 enthaltenen Maßnahmen veröffentlich werden. Im September 2023 sollen die parlamentarischen Beratungen über die Novelle des KSG beginnen.

Ihren nächsten Klimaschutzbericht wird die Bundesregierung voraussichtlich im 3. Quartal 2023 vorlegen. Die Frist 30. Juni sei nicht einzuhalten gewesen, weil relevante Informationen zur Prognose der Treibhausgasminderungen noch nicht vorgelegen hätten und sich die Verabschiedung des KSP 2023 verzögert habe. „Beide Punkte sollen zentrale Inhalte des Berichts bilden“, schreibt das BMWK.

Neben dem KSP habe sich das Kabinett in der Sitzung am 21. Juni mit mehreren Klimaschutz-Dossiers befasst wie der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes oder Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes.

Die Kleine Anfrage behandelte auch den Begriff der „Klimaschutzlücke“. Diese bezeichnet laut BMWK „die Lücke zwischen den Treibhausgas-Minderungen aus bisher umgesetzten und geplanten Klimaschutzmaßnahmen und den Jahresemissionsmengen, die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegt sind“.

Der Projektionsbericht werde dem Deutschen Bundestag zugeleitet und veröffentlicht. Der zuletzt veröffentlichte Klimaschutz-Projektionsbericht 2021 weise im Mit-Maßnahmen-Szenarien bis 2030 eine Klimaschutzlücke in Höhe von rund 1.100 Millionen Tonnen Treibhausgasäquivalente aus.

(c) HiB Nr. 595, 11.08.2023

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