Mit einer Gesetzesinitiative, die Senatorin Dr. Claudia Schilling heute persönlich im Bundesrat vorgestellt hat, will Bremen erreichen, dass künftig der Bereich des Profisports besser vor Geldwäsche geschützt wird. Ziel der angestrebten Gesetzesänderung ist es, die Regelungen des Geldwäschegesetztes künftig auch auf Spielervermittler, sowie auf Vereine und Unternehmen mit Mannschaften in einer ersten, zweiten oder dritten Liga auszuweiten: Damit würden auch diese unter die Meldepflicht beim Verdacht auf Geldwäsche fallen, wie sie etwa für Banken, Rechtsanwälte, Versicherungsunternehmen oder Wirtschaftsprüfer gilt. Berlin ist der Bremer Bundesratsinitiative bereits beigetreten.
„Uns geht es keineswegs darum, den Profisport unter Generalverdacht zu stellen“, führte Schilling in ihrer Rede vor dem Bundesrat aus. Allerdings sei die Bedrohung des Profisports durch „schmutziges Geld“ aber auch nicht von der Hand zu weisen: „Diese Bedrohung ist schlicht eine Tatsache, auf die eben nicht nur in aller Regelmäßigkeit durch entsprechende Schlagzeilen, sondern seit Jahren immer wieder auch auf internationaler Ebene, beispielsweise durch die EU-Kommission, aufmerksam gemacht wird“, so Senatorin Schilling.
Mit der Gesetzesänderung wolle Bremen daher das Dunkelfeld der Geldwäsche im Profisport auch in Deutschland aufhellen: „Gerade, weil es in diesem Feld bisher an Transparenz mangelt, gerade weil der Einblick in die Geschäfte mit Spielerberatern oder Werbeverträgen oftmals fehlt, ist der Rechtsstaat in diesem Bereich bislang buchstäblich blind“, betonte Schilling.
Das Land Berlin ist der Bremer Gesetzesinitiative, die heute zunächst den zuständigen Ausschüssen des Bundesrates zugewiesen wurde, bereits beigetreten. Letztlich geht es nun darum, ob der Vorschlag dort unter den Ländern eine Mehrheit findet – Zustimmung haben bereits die SPD-geführten Länder signalisiert.
Quelle: Die Senatorin für Justiz und Verfassung des Landes Bremen, Pressemitteilung vom 12. Februar 2022