Seit Anfang 2016 sind durch das Bundeskriminalamt (BKA) laut Bundesregierung zirka 46.000 Löschersuchen an Online-Service-Provider versandt worden. Bei zirka 14.000 dieser Löschersuchen sei der Aufforderung zur Löschung nicht nachgekommen worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5864) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5644) weiter.
Danach erfolgt die Erhebung strafrechtlich relevanter Sachverhalte, die Gegenstand von Löschersuchen sein können, im Bundeskriminalamt sowohl durch eigene Recherchen im Internet als auch auf Basis von Mitteilungen an das BKA. Techniken, die unter den Begriff der „Künstlichen Intelligenz“ fallen, kommen in diesem Zusammenhang derzeit nicht zum Einsatz, wie die Bundesregierung ferner ausführt.
Quelle: Deutscher Bundestag, HiB Nr. 13. März 2023