Das Grundgesetz, das vor 75 Jahren in Kraft trat, ist die gemeinsame Verfassung und das Fundament für unser Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Schutze unserer Verfassung und Demokratie wurden durch die Mütter und Väter des Grundgesetzes darin verschiedene Mechanismen verankert. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind eine Säule dieser „wehrhaften Demokratie“.
Der Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 skizziert auf gut 170 Seiten insbesondere die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörde zu extremistischen Bedrohungen durch Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus sowie hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe und Spionage. Innenminister Christian Pegel stellte den Bericht mit dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung Thomas Krense heute in Schwerin vor.
„Der Rechtsextremismus ist – leider weiterhin – unangefochten die größte Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unser. Wie schon in den Vorjahren können wir deutlich beobachten, dass Rechtsextremisten versuchen, legitime zivilgesellschaftliche Proteste im Zusammenhang mit verschiedenen aktuellen Ereignissen für ihre demokratie- und menschenverachtenden Thesen zu nutzen“, erklärte Innenminister Christian Pegel.
Das Personenpotenzial im Bereich des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist von 1.840 Personen im Vorjahr auf 1.855 in 2023 leicht angestiegen. Die Zahl derer, die in rechtsextremistischen Parteien wie der NPD, Die Rechte und III. Weg organisiert sind, ist gesunken von 350 auf 285. „Diese Parteien und Organisationen dienen aber weiterhin als verbindendes Element oder unterstützen die Szene logistisch. Daher nehmen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere die Finanzierungsströme solcher Parteien vermehrt in den Fokus“, so der Minister weiter.
So wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Januar 2024 der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) der Zugang zu weiteren staatlichen finanziellen Mitteln durch den Ausschluss von der Parteienfinanzierung verwehrt. „Dieses Urteil war und ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes ist ein solches Urteil gesprochen worden und damit ein nachhaltiger Schlag gegen den strukturierten Rechtsextremismus gelungen. Die Grundlage für diese weitreichende Entscheidung haben die Ermittlungsergebnisse der Verfassungsschutzbehörden gelegt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, sagte Christian Pegel.
Der Großteil der rechtsextremistischen Szene im Nordosten ist weiterhin vor allem in parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen organisiert: Das Personenpotenzial ist dort angestiegen von 740 im Jahr 2022 auf 820 in 2023. Leicht angestiegen ist auch die Zahl der Rechtsextremisten in MV, die der Landesverfassungsschutz als gewaltbereit einstuft – von 720 auf 730.
Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter verzeichnete im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg – von 670 auf 690 Personen. „Zwar besteht die Szene zu 75 Prozent aus unstrukturierten Einzelpersonen, die keiner Reichsbürgerorganisation angehören. Dennoch bemerken wir die Bemühungen der Szene, sich stärker untereinander zu vernetzen. Dies gelingt viel über die sozialen Medien, wodurch Extremisten über Landesgrenzen hinaus in Kontakt kommen. Durch die Verbreitung verschiedenster Verschwörungstheorien bestärken sich die Extremisten untereinander“, fasste der Minister zusammen und: „Auffällig ist, dass sich die Szene mit Akteuren aus den Bereichen der ‚Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘ und des ‚Rechtsextremismus‘ zunehmend verbindet. Die Szenen finden dabei ihren kleinsten gemeinsamen Nenner in ihrer verankerten staats- und demokratiefeindlichen Einstellung.“
Der seit 2021 klassifizierte Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer des Staates“ nahm 2023 leicht zu – in 2023 konnten 50 Extremisten im Nordosten dieser Szene zugeordnet werden (2022: 30). „Diese Personen lehnen die demokratischen Prinzipien, als wesentliche Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, ab“, führte der Innenminister aus. Unter anderem wurde die Bürgerinitiative „Die Blauen Lichter, Blaulicht-Familie“ nun als eine gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Diese haben keine tatsächliche Verbindung zu den „Blaulichtorganisationen“ im Land, versuchen aber, deren Reputation auszunutzen.
„Diese Szene ist weiterhin sehr heterogen. So gibt es personelle und ideologische Überschneidungen zum Rechtsextremismus und zum Bereich der ‚Reichsbürger und Selbstverwalter‘. Der Glaube und das Verbreiten von Verschwörungstheorien sind dabei aber ein Schwerpunkt dieses Phänomenbereichs. Daher stellt er eine Art ‚Auffangtatbestand‘ dar, da die jeweiligen extremistischen Personen nicht einem speziellen Phänomenbereich zuzuordnen sind“, erklärte der Minister. Die Akteure nutzen für sich und ihre Inhalte vor allem die sozialen Medien und das Demonstrationsgeschehen.
Eine besondere Stellung nehmen Extremisten im öffentlichen Dienst ein. „Mitarbeitende im öffentlichen Dienst – ob nun in der Verwaltung oder in den Sicherheitsbehörden – haben eine besondere Verantwortung. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer die extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb des öffentlichen Dienstes aufdecken. Für 2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Lagebild ‚Rechtsextremisten, Reichsbürger und Selbstverwalter in Sicherheitsbehörden‘ 18 Prüf-, Verdachts- und erwiesene Fälle registriert. Im Jahr zuvor waren es 26. Mit Blick auf die gut 38.000 Beschäftigten innerhalb der Landesverwaltung MV sind dies zum Glück wenige Fälle – aber jeder Fall ist einer zuviel und droht, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Staates und seiner Institutionen zu kosten“, verdeutlichte der Minister.
Zwölf der Verdachts- und erwiesenen Fälle können dem Rechtsextremismus und einer dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet werden. Fünf Personen werden als sogenannte Prüffälle geführt. Bei diesen ergab eine Prüfung keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder sonstige extremistische Bezüge. Der Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist unverändert: Das Personenpotenzial liegt wie schon 2022 bei 430 – auch die Zahl der Gewaltbereiten ist gleichbleibend bei 210. „Der Trend aus 2022 setzte sich hier fort und für viele Jugendliche und junge Erwachsene stellte sich eine politische Teilhabe innerhalb der legalen Klimaprotestbewegung als attraktiver dar, als die klassischen Themen der Linksextremisten“, so Christian Pegel.
Im Bereich des „Islamismus/islamistischen Terrorismus“ hat der Verfassungsschutz MV im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg des Personenpotenzials festgestellt: von 170 auf 180 Personen. „Eine Vielzahl der Islamisten in Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den sogenannten Salafisten. Die Szene ist sehr vielfältig und kennzeichnet sich durch Einzelpersonen aus. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer zum Schutz unserer Demokratie als ‚Frühwarnsystem‘ wirken“, so der Innenminister. Dabei ist zentrales Ziel der Sicherheitsbehörden, Anschlagspläne frühzeitig zu erkennen und zu vereiteln. Die bundesweit als hoch eingeschätzte Gefährdungslage macht daher auch um Mecklenburg-Vorpommern keinen Bogen, weshalb auch diesen Extremisten ein besonderes Augenmerk, insbesondere (sich selbst radikalisierende) Einzeltätern oder klandestine Kleingruppen.
Die Verfassungsschützer in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 im Bereich „Auslandsbezogener Extremismus“ einen leichten Anstieg des Personenpotenzial festgestellt – auf 295 (2022: 270). Schwerpunkt der Beobachtung bleibt wie schon im Vorjahr die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Die PKK ist eine international geächtete terroristische Organisation, die für überregionale Veranstaltungen eine Vielzahl an Sympathisanten mobilisieren konnte.
Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage oder gezielte Kampagnen von Desinformation haben vor allem mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich zugenommen. „Zum einen bemerken wir, dass die Bundesrepublik Deutschland verstärkt in den Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten rückt, aber auch Akteure im Inneren nutzen gezielt Desinformationen für sich“, so Minister Christian Pegel und verdeutlichte: „Es ist erkennbar, dass extremistische Akteure der unterschiedlichsten Phänomenbereiche gezielt über soziale Medien insbesondere die junge Zuschauerschaft mit teilweise unverfänglichen Antworten auf alltägliche Lebensfragen an sich zu binden versuchen, und ihnen ihre extremistischen Positionen näherzubringen, um so neue Anhänger zu mobilisieren.“
Staaten wie China, der Iran, Nordkorea, die Türkei und insbesondere Russland bedienen sich vermehrt des Konzepts der „Hybriden Bedrohung“. Dabei werden neben Cyber-Angriffen, Spionage-Aktivitäten und Sabotage von kritischen Infrastrukturen hauptsächlich Desinformationskampagnen durchgeführt, um die öffentliche Meinung im Sinne der jeweiligen Regierung in Deutschland zu beeinflussen.
„Diese Angriffe fremder Mächte sollen mit geringem Aufwand unsere Gesellschaft permanent und auf den verschiedenen Ebenen destabilisieren. Es ist davon auszugehen, dass diese Aktivitäten weiter verstärkt und professionalisiert werden. Dabei greifen ausländische Staaten niedrigschwellig auch auf Unterstützer und Multiplikatoren für Desinformationskampagnen in Deutschland zurück. Desinformationen sind eine Gefahr für unsere Demokratie. Weil mit diesen Informationen unsere Gesellschaft gespaltet sowie das Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttert werden sollen. Daher werden unsere Verfassungsschützer – und alle Sicherheitsbehörden – in diesem Bereich nicht nachlassen“, verspricht Innenminister Christian Pegel.
(c) IM M-V, 08.07.2024