Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg wird auch in seinem aktuellen Jahresbericht wieder über besondere Aspekte im Bereich des Cyber­extremismus informieren. Dazu werden in diesem Jahr extremistische Entwicklun­gen auf Telegram und TikTok näher betrachtet. Das entsprechende Cyber­extremismus-Kapitel „Neuere Soziale Medien: Extremisten auf Telegram und TikTok“ wird hiermit vorab veröffentlicht, vorgestellt wird der Verfassungsschutz­bericht am 13. Juni 2022.

 

Innenminister Michael Stübgen„Das Internet wird zunehmend zum zentralen Agitationsfeld von Extremisten. Dort verdichten sich entsprechende Propaganda und damit verbundene Straftaten. Dabei stehen wir hier eher noch am Anfang als am Ende eines problematischen Prozesses. Dieser Bedrohung stellt sich der Verfassungsschutz und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Demo­kratie.“

 

Die Vorabveröffentlichung zeigt unter anderem anhand konkreter Beispiele, wie an­tisemitische und extremistische Botschaften gezielt in Soziale Medien eingestreut werden und erst auf den zweiten Blick erkennbar sind. Mit dieser Taktik wollen Extremisten etwa auf „TikTok“ vor allem Jugendliche und Kinder ködern. Sie sollen schleichend radikalisiert und an die Szene herangeführt werden. Und sie sollen animiert werden, solche Postings im Freundes- und Bekanntenkreis weiter zu ver­breiten. Dafür werden die Botschaften entsprechend verpackt. 

 

Hintergrund 

Innenminister Stübgen hatte die Sicherheitsbehörden im Jahr 2020 unter anderem angewiesen, den Cyberextremismus intensiver aufzuklären. Ziel ist eine verbesserte Strafverfolgung und eine intensivere Aufklärungsarbeit. Beim Verfassungsschutz wurde daher das Referat „Bekämpfung des politischen Extre­mismus im Cyberraum“ eingerichtet. Ebenso wird das Thema verstärkt in die Öffentlichkeitsarbeit eingebunden. Dazu zählt der jährliche Verfassungsschutz­bericht, der sich seitdem jährlich einem besonderen Aspekt des Cyberextremismus widmet.

Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Pressemitteilung vom 08. Juni 2022

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