Tomke Beddies wechselt mit dem heutigen Tag als Leiterin des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Ministerin Marion Gentges gratulierte ihr zu ihrem neuen Amt. Das Cybercrime-Zentrum wurde neu gegründet und hat zum 1. Januar 2024 die Arbeit aufgenommen.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: Tomke Beddies ist genau die richtige Wahl für die Leitung des Cybercrime-Zentrums. Im Bereich der modernen Informations- und Kommunikationssysteme sowie der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen zählt sie zu den versiertesten Justizexperten im Bundesgebiet. Alleine schon aus diesem Grund ist diese Aufgabe wie für sie gemacht. In einer Welt, in der die Digitalisierung von Straftaten rasant voranschreitet, brauchen wir an der Spitze des Cybercrime-Zentrums genau so jemanden wie Tomke Beddies, die mit ihrer schier unerschöpflichen Tat- und Schaffenskraft sowie einer vielfach erprobten und hohen praktischen Erfahrung die Strafverfolgung weiter voranbringen kann.“

Tomke Beddies wechselt vom Ministerium der Justiz und für Migration, wo sie als Ministerialrätin das Referat III 3 leitete, das insbesondere für Strafvollstreckungsrecht, Organisierte Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität und verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zuständig ist. In ihrer Zeit bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gehörte sie unter anderem der Zentralen Stelle Organisierte Kriminalität an und leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität. Ferner war sie koordinierend für die beim Landeskriminalamt angesiedelte Zentralstelle GZS KURS (ressortübergreifende Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern) und bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart im Staatsschutz tätig.

Hintergrundinformation zu Tomke Beddies:           
Nach ihrem Jurastudium sowie dem Referendariat in Tübingen trat Tomke Beddies 1998 in den baden-württembergischen Justizdienst ein. Nach Stationen am Amtsgericht Waiblingen, dem Landgericht Stuttgart und der Staatsanwaltschaft Stuttgart wurde sie 2001 zur Staatsanwältin auf Lebenszeit ernannt. Während ihrer Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart war sie zu 50 % in der Zeit von Februar 2003 bis Juni 2004 an die DV-Stelle des OLG Stuttgart abgeordnet. Es folgte die erste Abordnung an das Justizministerium, wo sie im Referat III 3 für strafprozessuale Fragen zuständig war. Im Anschluss hieran erfolgte 2010 die Erprobungsabordnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Nach mehreren Stationen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart und Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart leitete Beddies seit Juni 2020 das Referat III 3 im Justizministerium.

Hintergrundinformationen zum Cybercrime-Zentrum:

Mit Anordnung des Justizministeriums zur Errichtung eines Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg vom 11. Dezember 2023 mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurden dem Zentrum insbesondere folgende Aufgaben übertragen:

  • staatsanwaltschaftliche Verfahrensbearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Cyberkriminalität
  • Mitwirkung bei der staatsanwaltschaftlichen Aus- und Fortbildung
  • Erstellung eines jährlichen Lagebilds zur Cyberkriminalität
  • zentrale staatsanwaltschaftliche Ansprechstelle für Themenstellungen aus dem Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität

Von den insgesamt vorgesehenen 50,5 Personalstellen sind 21 Stellen besetzt.  Das Fallaufkommen im Bereich des Cybercrime hat sich seit 2017 um ca. 145,5 % erhöht.

Beim Cybercrime-Zentrum werden seit Errichtung bereits Verfahren bearbeitet. Insbesondere ist unter Federführung des Cybercrime-Zentrums Baden-Württemberg ein Schlag gegen international organisierten Telefonbetrug gelungen. Am 18. April 2024 hatten nationale und internationale Polizei- und Justizbehörden mit großangelegten und international abgestimmten Durchsuchungen zwölf Callcenter zerschlagen und 20 Personen festgenommen. Weitere Informationen zu dem Ermittlungsverfahren:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/schlag-gegen-international-organisierten-telefonbetrug-1

(c) IM Baden-Württemberg, 13.05.2024

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