Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges stellte heute zusammen mit der Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Anke Rigbers, auf einer Pressekonferenz in Stuttgart die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2023 vor. In Baden-Württemberg wurden 2023 insgesamt 96.404 Personen verurteilt. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (96.051) um 0,4 Prozent leicht gestiegen.
Justizministerin Marion Gentges: „Den größten Anstieg bei der Zahl der Verurteilungen sehen wir im Vergleich zum Vorjahr bei den Diebstahlsdelikten und zwar mit 34,7 Prozent um mehr als ein Drittel. Hierbei schlagen vor allem die einfachen Diebstähle mit einem Plus von rund 3.400 Fällen zu Buche.“
Der Deliktsbereich Diebstahl und Unterschlagung war zuvor in den Jahren 2020 (-10,5 Prozent) und 2021 (-20 Prozent) vermutlich aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen und im letzten Jahr um 8,7 Prozent wieder leicht angestiegen. Mit insgesamt 16.806 Verurteilungen wurde das Niveau von 2020 (14.508 Verurteilungen) nun wieder deutlich überschritten. Gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019 liegt der Anstieg bei den einfachen Diebstahlsdelikten bei 5,3 Prozent. Gemessen an der Gesamtzahl der Verurteilungen liegen die Diebstahlsdelikte an zweiter Stelle (17,4 Prozent aller Verurteilungen). Nur die Straßenverkehrsdelikte nehmen mit 25,8 Prozent einen größeren Anteil an den Verurteilungen ein.
Ebenfalls eine deutliche Zunahme ist bei den Verurteilungen wegen Delikten aus dem Bereich der sogenannten Gewaltkriminalität (+12,2 Prozent) zu beobachten. Verantwortlich hierfür war etwa die höhere Zahl der Schuldsprüche wegen gefährlicher Körperverletzung (+209 Fälle bzw. 9,3 Prozent).
Die Verurteilungen wegen Straftaten gegen das Leben sind – nach dem Zehnjahrestiefststand des letzten Jahres (139) – auf 186 Verurteilungen gestiegen.
Bei der Zahl der verurteilten Jugendlichen hat sich der sinkende Trend der letzten drei Jahre nicht fortgesetzt. Nach den deutlichen Rückgängen in den Jahren 2020 (-16 Prozent), 2021 (-14,9 Prozent) und 2022 (-9,4 Prozent) wurden 2023 wieder mehr 14- bis 17-Jährige verurteilt (+3,3 Prozent).
Ministerin Gentges erläuterte: „Höhere Zahlen sind bei Jugendlichen insbesondere in den Bereichen des einfachen Diebstahls (+22,1 Prozent), Raub und Erpressung (+21,5 Prozent) sowie gefährlicher Körperverletzung (+27,1 Prozent) zu verzeichnen. Insgesamt sehen wir bei der Gewaltkriminalität, die neben Mord und Totschlag sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung beispielsweise auch Raubdelikte umfasst, einen Anstieg um 26,3 Prozent. Demgegenüber hält bei der Zahl der verurteilten Heranwachsenden die 2020 begonnene rückläufige Entwicklung weiter an. Mit 5.898 Verurteilungen wurde im Jahr 2023 ein neuer Tiefstwert seit 1952 erreicht. Im Land werden wir unsere Präventionsanstrengungen gerade im Jugendbereich und die Bemühungen, Jugendliche und Heranwachsende nach Straftaten wieder auf einen straffreien Weg zu bringen, intensiv weiterverfolgen. Neun Häuser des Jugendrechts gibt es bei uns bereits und weitere sind geplant. Nach dem derzeitigen Stand soll die Inbetriebnahme in Konstanz noch in diesem Jahr erfolgen. Anfang 2025 gehen dann voraussichtlich die Häuser des Jugendrechts in Stuttgart-Mitte, Heidelberg, Lahr und Ravensburg an den Start. Kehl wird voraussichtlich im Jahr 2026 folgen.“
Die Zahl der verurteilten ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen ist auch im Jahr 2023 weiter gestiegen: um 6,3 Prozent auf 44.283 Personen. Demgegenüber ist die Zahl der verurteilten Deutschen um 4,1 Prozent zurückgegangen. Der Anteil der nichtdeutschen Verurteilten erhöht sich damit von 43,4 Prozent auf 45,9 Prozent.
Auf die ausführliche weitere Pressemitteilung des Statistischen Landesamts vom heutigen Tag wird hingewiesen.
Weitere Informationen zur Strafverfolgungsstatistik:
Die Strafverfolgungsstatistik liefert Angaben über von Gerichten in Baden-Württemberg rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Sie wird jährlich erhoben.
Die Strafverfolgungsstatistik vermittelt kein umfassendes Bild der Kriminalität. Es sind zum einen die Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt werden konnten. Zum anderen ist das sogenannte Dunkelfeld nicht erfasst. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, bei denen das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften eingestellt wurde. Die Strafverfolgungsstatistik ist vor allem zur Beobachtung der staatlichen Reaktionen auf Kriminalität geeignet und darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.
Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.
(c) JM Baden-Württemberg, 06.09.2024