Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf zur 2. Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) beschlossen. Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und der Wirtschaft werden künftig noch wirksamer überprüft. So werden staatliche Stellen und Unternehmen stärker vor Spionage und Sabotage geschützt. Dies ist eine weitere Reaktion auf die verschärfte Sicherheitslage.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bedrohung unserer Demokratie durch Spionage und Sabotage hat eine neue Dimension erreicht. Die russische Aggression in Europa hat die Sicherheitslage fundamental verändert. Deutschland steht außerdem im Fokus von Nachrichtendiensten aus anderen Staaten. Um Sicherheitsrisiken zu reduzieren, müssen wir künftig noch genauer hinschauen, wen wir in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und unserer kritischen Infrastrukturen mit wichtigen Aufgaben und vertraulichen Informationen betrauen.
Außerdem gilt: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird. Daher verschärfen wir das Instrument der Sicherheitsüberprüfung, um Gefährdungen, die von einzelnen Personen ausgehen könnten, früh zu erkennen. Unser Gesetzentwurf sieht hierzu wesentliche Erweiterungen vor.“
Der Gesetzentwurf sieht eine Erweiterung der verpflichtenden Überprüfungsmaßnahmen beim vorbeugenden personellen Sabotageschutz vor. Hier geht es um das Personal, das an einer sicherheitsempfindlichen Stelle etwa im Bereich der IT- und Kommunikationstechnik in den obersten Bundesbehörden oder in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie in Leitstellen für die Stromversorgung oder der Bahn eingesetzt wird. Das Personal, das hier tätig ist, soll künftig strenger überprüft werden, um denkbareSabotageakte durch sogenannte Innentäter zu verhindern.
Künftig können außerdem im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen verstärkte Internetrecherchen, etwa durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, durchgeführt werden, um auf mögliche verfassungsfeindliche Äußerungen und Aktivitäten aufmerksam zu werden. Die Internetrecherche bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) soll künftig, anders als bisher, auch soziale Netzwerke umfassen, die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen können. Dies trägt dazu bei, Verfassungsfeinde frühzeitig zu erkennen und von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten fernzuhalten.
Das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung wird außerdem stärker digitalisiert und damit beschleunigt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/2-SUEG-AEndG
(c) BMI, 09.10.2024